{"id":54495,"date":"2025-11-25T10:36:31","date_gmt":"2025-11-25T10:36:31","guid":{"rendered":"https:\/\/abfstaging21314.live-website.com\/lizenzbestimmungen-fuer-onebase-softwareprodukte-im-abonnement\/"},"modified":"2026-03-26T10:27:14","modified_gmt":"2026-03-26T10:27:14","slug":"lizenzbestimmungen-fuer-onebase-softwareprodukte-im-abonnement","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/abf.at\/en\/imprint-and-legal-information\/lizenzbestimmungen-fuer-onebase-softwareprodukte-im-abonnement\/","title":{"rendered":"Lizenzbestimmungen f\u00fcr OneBase-Softwareprodukte im Abonnement"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"54495\" class=\"elementor elementor-54495 elementor-53818\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7944ce9 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7944ce9\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b01b083 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"b01b083\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7fc6d03 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"7fc6d03\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bd88e0e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"bd88e0e\" data-element_type=\"widget\" id=\"mft\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">LIZENZBESTIMMUNGEN f\u00fcr <span><i><b style=\"font-weight: bold !important;\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style =\"font-style: normal !important;\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\" font-style: normal !important;\">MFT<\/span><\/span> im Abonnement<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-985cf8b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"985cf8b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a0<\/p><h5>1. Geltung<\/h5><p>1.1\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die ABF GmbH, FN 517504k (\u201eABF\u201c), ist Inhaber s\u00e4mtlicher Rechte am Softwareprodukt <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> (der \u201eLIZENZGEGENSTAND\u201c).<\/p><p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der den Auftrag erteilende Unternehmer (\u201eKUNDE\u201c; gemeinsam mit ABF folgend \u201ePARTEIEN\u201c) beabsichtigt, den LIZENZGEGENSTAND im eigenen Unternehmen zu verwenden. ABF hat dem KUNDEN daher ein Angebot \u00fcbermittelt (\u201eANGEBOT\u201c), das (unter anderem) die Einr\u00e4umung einer Lizenz am LIZENZGEGENTAND bis zum Ende des Abonnementzeitraums, der zwischen den PARTEIEN vereinbart wird (der \u201eABONNEMENTZEITRAUM\u201c) zum Gegenstand hat.<\/p><p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte betreffend den LIZENZGEGENSTAND zwischen ABF und dem KUNDEN erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser allgemeinen Lizenzbestimmungen. Der KUNDE nimmt ausdr\u00fccklich zur Kenntnis, dass ABF bereits jetzt Widerspruch gegen s\u00e4mtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Gesch\u00e4ftspapieren des KUNDEN erhebt. Abweichende Bedingungen des KUNDEN werden von ABF nicht anerkannt und gelten nur im Falle einer schriftlichen Best\u00e4tigung von ABF, auch wenn ABF diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdr\u00fccklich widerspricht. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltige Fassung dieser Lizenzbestimmungen.<\/p><p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr den Fall, dass Regelungen dieser Lizenzbestimmungen jenen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von ABF widersprechen, gehen die Bestimmungen dieser Lizenzbestimmungen jedenfalls vor.<\/p><p>1.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE ist berechtigt, den LIZENZGEGENSTAND nur in der hier folgend bestimmten Weise zu nutzen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>2. Begriffsdefinitionen<\/h5><p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ANGEBOT steht f\u00fcr das dem KUNDEN von ABF unterbreitete Angebot, das auch den LIZENZGEGENSTAND zum Gegenstand hat. Mit Annahme des ANGEBOTS durch den KUNDEN verpflichten sich die PARTEIEN zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen.<\/p><p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 DOKUMENTATION steht f\u00fcr technische Unterlagen, die sich auf die Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS beziehen.<\/p><p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 NEUE VERSIONEN sind k\u00fcnftige Versionen des LIZENZGEGENSTANDS. NEUE VERSIONEN enthalten allenfalls zus\u00e4tzlich Eigenschaften oder Funktionen sowie Fehlerkorrekturen des LIZENZGEGENSTADS. NEUE VERSIONEN schlie\u00dfen jedoch keine neuen entwickelten Produkte ein. Rechte an neuen Produkten sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben.<\/p><p>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LIZENZGEGENSTAND hat die in Punkt 1.1 angef\u00fchrte Bedeutung und steht f\u00fcr alle oder einzelne Teile der dem ANGEBOT beigef\u00fcgten Produktbeschreibung, die auf den in der DOKUMENTATION angef\u00fchrten Betriebssystemumgebungen lauff\u00e4hig sind. Der LIZENZGEGENSTAND umfasst keine Betaversionen, Vorabver\u00f6ffentlichungen oder sonstigen Sonderver\u00f6ffentlichungen von Produkten.<\/p><p>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist die individuelle Anpassung des LIZENZGEGENSTANDES an die Umgebung im Betrieb des KUNDEN bzw. an die individuellen Gestaltungsw\u00fcnsche des KUNDEN. Diese Dienstleistungen sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben und werden nicht durch die unter Punkt 4. angef\u00fchrte Lizenzgeb\u00fchr abgegolten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>3. Rechteeinr\u00e4umung<\/h5><p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf der Grundlage des ANGEBOTS und dieser Lizenzbestimmungen r\u00e4umt ABF dem KUNDEN f\u00fcr die Dauer des ABONNEMENTZEITRAUMS das nicht-ausschlie\u00dfliche und (mit Ausnahme von Punkt 3.4) nicht-\u00fcbertragbare Recht zur Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS ein. Dieses Nutzungsrecht des KUNDEN ist ausdr\u00fccklich beschr\u00e4nkt auf die interne Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES in Zusammenhang mit den im ANGEBOT festgelegten Betriebsaggregaten im Unternehmen des KUNDEN.<\/p><p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das diesen Lizenzbestimmungen unterliegende Rechtsgesch\u00e4ft erstreckt sich ausschlie\u00dflich auf den LIZENZGEGENSTAND und nicht auf andere Produkte, die ABF derzeit oder k\u00fcnftig herstellt, vertreibt oder deren Rechteinhaber ABF ist.<\/p><p>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit der Annahme des ANGEBOTS verpflichtet sich der KUNDE ausdr\u00fccklich dazu, den LIZENZGEGENSTAND nicht zu ver\u00e4ndern, zu dekompilieren, zu vervielf\u00e4ltigen, weiterzugeben, zu verbreiten, zu vertreiben, weiterzuentwickeln sowie Lizenzen oder sonstige Rechte am LIZENZGEGENSTAND zu erteilen und\/oder Dritten einzur\u00e4umen sowie die Wartung des LIZENZGEGENSTANDES (siehe Punkt 6.) ausschlie\u00dflich durch ABF vornehmen zu lassen.<\/p><p>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechte und Pflichten aus diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4ften sind auf Rechtsnachfolger der PARTEIEN \u00fcbertragbar. Im Falle einer \u00dcbertragung hat die \u00fcbertragende Partei die andere PARTEI schriftlich zu informieren. In allen anderen F\u00e4llen bedarf es einer gesonderten Zustimmung von ABF. Die PARTEIEN stellen sicher, dass im Falle einer Rechtsnachfolge, Fusion oder einer anderen Form des Unternehmenszusammenschlusses die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung durch den jeweiligen Rechtsnachfolger anerkannt und eingehalten werden. F\u00fcr den Fall, dass die Rechte und Pflichten vom KUNDEN auf einen Rechtsnachfolger \u00fcbergehen, ist ABF berechtigt, einzelne Bestimmungen diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte, insbesondere hinsichtlich der Lizenzgeb\u00fchr, mit dem Rechtsnachfolger neu zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen mit dem Rechtsnachfolger nicht zu einem angemessenen wirtschaftlichen Ergebnis f\u00fchren, verk\u00fcrzt sich die K\u00fcndigungsfrist gem\u00e4\u00df Punkt 9.2 und 9.3 auf 6 Monate zum Monatsletzten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>4. Lizenzgeb\u00fchr<\/h5><p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE verpflichtet sich, f\u00fcr die Rechteeinr\u00e4umung am LIZENZGEGENSTAND eine Lizenzgeb\u00fchr an ABF zu zahlen. H\u00f6he und Details zur Lizenzgeb\u00fchr sind im ANGEBOT festgelegt.<\/p><p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Fall des Zahlungsverzugs trotz qualifizierter Mahnung und Gew\u00e4hrung einer angemessenen, 30-t\u00e4gigen Nachfrist durch ABF, erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Nutzungsrechte des KUNDEN am LIZENZGEGENSTAND.<\/p><p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Lizenzgeb\u00fchr sowie allf\u00e4llige sonstige Entgelte unterliegen einer einmal j\u00e4hrlich durch ABF durchgef\u00fchrten Wertsicherung. Als Grundlage der Wertsicherung ist der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise f\u00fcr den Monat der Annahme des ANGEBOTS zu ver\u00f6ffentlichende Verbraucherpreisindex auf der Basis VPI 2020 heranzuziehen. Sollte der vorstehende Index nicht mehr ver\u00f6ffentlicht werden, so ist der jeweils an dessen Stelle tretende Index als Grundlage der Wertsicherung heranzuziehen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>5. Releaseabwicklung<\/h5><p>ABF verpflichtet sich, dem KUNDEN NEUE VERSIONEN des LIZENZGEGENSTANDS bereitzustellen, um die stetige Funktionalit\u00e4t des LIZENZGEGENSTANDES zu gew\u00e4hrleisten. Diese Aktualisierungen werden dem KUNDEN zur Verf\u00fcgung gestellt, sobald sie entwickelt und getestet und f\u00fcr den Release freigegeben sind. Dem LIZENZGEBER bleibt das Recht vorbehalten, nach eigenem Ermessen \u00fcber die Entwicklung und Ver\u00f6ffentlichung von NEUEN VERSIONEN f\u00fcr den LIZENZGEGENSTAND oder bestimmte Teile des LIZENZGEGENSTANDS zu entscheiden.<\/p><p>Nicht Gegenstand dieser Bestimmungen ist die individuelle Anpassung, Inbetriebnahme und Testung NEUER VERSIONEN an die Umgebung im Betrieb des KUNDEN bzw. an die individuellen Gestaltungsw\u00fcnsche des KUNDEN. Diese Dienstleistungen sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben und werden nicht durch die unter Punkt 4. angef\u00fchrte Lizenzgeb\u00fchr abgegolten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>6. Softwarewartung<\/h5><p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen und von der Lizenzgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Punkt 4. abgedeckt ist zudem die Softwarewartung des LIZENZGEGENSTANDES (\u201eWARTUNG\u201c). Die WARTUNG schlie\u00dft die folgenden Dienstleistungen von ABF mit ein:<\/p><ul><li>Regelm\u00e4\u00dfige (remote-) \u00dcberpr\u00fcfung des Systemstatus (Informationsmeldungen, Fehlermeldungen, Performanceindikatoren, etc.) bzw. des Status einzelner Systemkomponenten (Datenbank, Schnittstellen, <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> und Logfiles)<\/li><\/ul><ul><li>Mitarbeit an der Kl\u00e4rung und L\u00f6sung von Problemzusammenh\u00e4ngen zwischen den anwendungsspezifischen Programmen, Betriebssystemen, Datenbanken und <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span><\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn bei dem LIZENZGEGENSTAND St\u00f6rungen auftreten, stehen die in den folgenden Punkten angef\u00fchrten M\u00f6glichkeiten der Behebung im Rahmen der WARTUNG zur Verf\u00fcgung:<\/p><ul><li><strong>Supportservice:<\/strong> Unter der im ANGEBOT bekannt gegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse steht zu den im ANGEBOT vereinbarten Supportzeiten Second-Level-Support durch ABF Fachpersonal f\u00fcr telefonische Ausk\u00fcnfte bzw. Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Ferndiagnose:<\/strong> Sollte die telefonische oder elektronische Kommunikation nicht f\u00fcr eine St\u00f6rungsbehebung ausreichen, besteht die M\u00f6glichkeit einer Ferndiagnose. Diese wird von ABF Softwarespezialisten \u00fcber eine Datenverbindung mit einer Reaktionszeit von maximal sechs Arbeitsstunden entsprechend den im ANGEBOT definierten Supportzeiten ab Fehlermeldung begonnen. Diese Reaktionszeit wird f\u00fcr 95% (f\u00fcnfundneunzig Prozent) aller entsprechender Eins\u00e4tze beim KUNDEN innerhalb eines Kalenderjahres garantiert. Eine VPN-Verbindung ist durch den KUNDEN bereitzustellen. Das Ergebnis wird ehest m\u00f6glich via Telefon bzw. E-Mail an den KUNDEN \u00fcbermittelt.<\/li><\/ul><ul><li><strong>St\u00f6rungsbehebung \u00fcber Fernwartung:<\/strong> Wenn die St\u00f6rung durch von ABF zu vertretende Programmfehler verursacht wurde und durch Daten- oder Programmmodifikation behebbar ist, wird diese direkt im Anschluss an die Ferndiagnose \u00fcber die Datenverbindung durchgef\u00fchrt.<\/li><\/ul><ul><li><strong>St\u00f6rungsbehebung vor Ort:<\/strong> Wenn die St\u00f6rung durch von ABF zu vertretende Programmfehler verursacht wurde und eine St\u00f6rungsbehebung per Fernwartung nicht m\u00f6glich ist, wird ein Software-Spezialist mit der Probleml\u00f6sung vor Ort beauftragt. Die Anreise eines Technikers erfolgt sp\u00e4testens am \u00fcbern\u00e4chsten Werktag. Diese Reaktionszeit wird f\u00fcr 95% (f\u00fcnfundneunzig Prozent) aller entsprechender Eins\u00e4tze beim KUNDEN innerhalb eines Kalenderjahres garantiert.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Explizit von der WARTUNG ausgenommen sind T\u00e4tigkeiten zur Datenwiederherstellung bzw. Nacherfassungen von Daten, welche zur Wiederherstellung eines korrekten Datenbestandes notwendig sind. Die daf\u00fcr notwendigen Aufw\u00e4nde werden von ABF dokumentiert und entsprechend den vereinbarten Stundens\u00e4tzen gesondert abgerechnet.<\/p><p>Explizit von der WARTUNG ausgenommen sind St\u00f6rungsbehebungen auf Grund von Fehlbedienungen, Hardwareproblemen oder Fehlern in nicht bei ABF unter WARTUNG stehender Software. Der dadurch entstandene Aufwand wird entsprechend den vereinbarten Stundens\u00e4tzen gesondert in Rechnung gestellt. Zusatzkosten f\u00fcr T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb der Normalarbeitszeit werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p>6.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vom KUNDEN sind f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserbringung der WARTUNG folgende Voraussetzungen zu schaffen:<\/p><ul><li>Bereitstellung des First-Level-Supports durch geschultes Personal (IT, Teamleiter, etc.) des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Bereitstellung von mit der Anwendung des LIZENZGEGENSTANDS betrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner unentgeltlich und in ausreichendem Ausma\u00df.<\/li><\/ul><ul><li>Bereitstellung s\u00e4mtlicher das Projekt betreffenden Unterlagen.<\/li><\/ul><ul><li>Sind zur Kl\u00e4rung von Problemen Dritte erforderlich, so wird sie der KUNDE f\u00fcr ABF kostenfrei und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen.<\/li><\/ul><ul><li>Unentgeltliche Bereitstellung der zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung durch ABF erforderlichen Betriebsmittel und Maschinenzeiten und die zeitgerechte Bereitstellung von Testdaten in ausreichendem Ausma\u00df.<\/li><\/ul><ul><li>Festlegung der implementierungsrelevanten Release-St\u00e4nde der eingesetzten Software.<\/li><\/ul><ul><li>Vorsorge f\u00fcr die angemessenen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von Daten und Geheimhaltung, sowie alle Ma\u00dfnahmen zur Datensicherung, insbesondere im Sinne des Datenschutzgesetzes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li><\/ul><ul><li>Der KUNDE wird durch Schulung seines Personals weitestgehend vermeiden, dass ABF zu Wartungseins\u00e4tzen angefordert wird, obwohl nur Bedienungsfehler vorliegen.<\/li><\/ul><ul><li>Der KUNDE stellt sicher, dass ABF zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Zugangsm\u00f6glichkeit (remote) in das Netzwerk des KUNDEN und damit zu den f\u00fcr den LIZENZGEGENSTAND relevanten Systemen zur Verf\u00fcgung steht.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht Gegenstand des LIZENZGEGENSTANDES bzw. der WARTUNG sind neben allen anderen nicht explizit angef\u00fchrten Leistungen insbesondere:<\/p><ul><li>Lieferung von Hardware, Netzwerk, Verbrauchsmaterialien und Verschlei\u00dfteilen.<\/li><\/ul><ul><li>Telefon- bzw. Internetanschluss auf Seite des KUNDEN (eine ausreichend schnelle Datenverbindung muss vom KUNDEN bereitgestellt werden).<\/li><\/ul><ul><li>Telefon- und Internetgeb\u00fchren auf Seite des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Lieferung und Wartung von System- und Standardsoftwareprodukten (Betriebssystem, Oracle usw.), die nicht Teil des LIZENZGEGENSTANDS sind.<\/li><\/ul><ul><li>Lizenzen, die nicht den LIZENZGEGENSTAND betreffen.<\/li><\/ul><ul><li>Systemmanagementt\u00e4tigkeiten (Administration von Betriebssystemen, Netzwerkeinstellung, Benutzerrechte, &#8230;).<\/li><\/ul><ul><li>Umstellen auf neue Software-Releases von Software dritter Hersteller\/Nutzungsberechtiger, die von den jeweiligen Herstellern\/Nutzungsberechtigten noch nicht offiziell verf\u00fcgbar gemacht worden sind (z. B. field-test-Versionen), z.B. bei Inkompatibilit\u00e4ten von Software-Releases einzelner Produkte untereinander.<\/li><\/ul><ul><li>Fehlerbehebungen an Hardware, Netzwerks- oder Steuerungskomponenten.<\/li><\/ul><ul><li>Ma\u00dfnahmen im Bereich der Anlagentechnik.<\/li><\/ul><ul><li>Hard- und Softwareinbetriebnahme von Beistellungen des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Schulungen f\u00fcr System- und Standardsoftware.<\/li><\/ul><ul><li>St\u00f6rungsbehebung, wenn das Fehlverhalten nicht durch den von ABF gelieferten LIZENZGEGENSTAND verursacht wird.<\/li><\/ul><ul><li>\u00c4nderungen, Installation bzw. Inbetriebnahme bei Upgrades von Standard-Software (z.B. Betriebssystem, Datenbank, etc.).<\/li><\/ul><p>6.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sollten Funktionserweiterungen oder -\u00e4nderungen, die nicht Gegenstand des LIZENZGEGENSTANDES oder NEUER VERSIONEN sind, vom KUNDEN gefordert werden, wird ABF den daf\u00fcr notwendigen Aufwand absch\u00e4tzen, anbieten und nach Freigabe die Umsetzung durchf\u00fchren. Derartige individuell vom KUNDEN gew\u00fcnschte Funktionserweiterungen oder -\u00e4nderungen sind daher ausdr\u00fccklich weder Bestandteil NEUER VERSIONEN noch der WARTUNG und werden nicht durch die Lizenzgeb\u00fchr des Punktes 4. dieser Lizenzbestimmungen abgegolten.<\/p><p>6.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Fehlermeldung erfolgt durch den KUNDEN grunds\u00e4tzlich schriftlich, direkt durch den jeweils definierten Ansprechpartner des Werkes oder durch einen zentralen Koordinator, der ABF zuvor vom KUNDEN bekanntgegeben wurde. Der Fehlermeldung sind zweckdienliche Zusatzinformationen (z.B. Listausgaben oder Dumps) anzuschlie\u00dfen. In dringenden F\u00e4llen kann eine Fehlermeldung auch telefonisch erfolgen (eine schriftliche Fehlermeldung mit Bezugnahme auf das Telefonat muss in einem angemessenen Zeitraum seitens des KUNDEN aber nachgereicht werden).<\/p><p>6.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird im Zuge der WARTUNG festgestellt, dass ein beim KUNDEN entstandenes Problem mit dem LIZENZGEGENSTAND auf Produkte Dritter oder auf Probleme in Systemkomponenten, die nicht von diesen Lizenzbestimmungen abgedeckt sind, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, so besteht keine weitere Verpflichtung seitens ABF das Problem im Zuge der WARTUNG zu l\u00f6sen. Der KUNDE wird \u00fcber diesen Umstand ohne unn\u00f6tigen Aufschub in Kenntnis gesetzt.<\/p><p>6.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird im Zuge der WARTUNG festgestellt, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserbringung der WARTUNG (Punktes 6.3) vom KUNDEN nicht sichergestellt sind, entf\u00e4llt f\u00fcr die Dauer des Nichtvorliegens die Verpflichtung von ABF, das Problem im Zuge der WARTUNG zu l\u00f6sen und ger\u00e4t ABF daher nicht in Verzug mit den vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollten in diesem Fall s\u00e4mtliche Voraussetzungen des Punktes 6.3 dieser Bestimmungen durch den KUNDEN wiederhergestellt werden, so ist ABF \u00fcber diesen Umstand ohne unn\u00f6tigen Aufschub schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p><p>6.10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erreichbarkeit des Wartungsteams von ABF au\u00dferhalb der definierten standardm\u00e4\u00dfigen Servicezeiten (siehe Supportservice Zeiten im jeweiligen ANGEBOT) kann \u2013 sofern im ANGEBOT nicht bereits enthalten \u2013 nachtr\u00e4glich ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Dem KUNDEN ist es daher m\u00f6glich, eine Rufbereitschaft f\u00fcr bis zu 24 Stunden \/ 7 Tage gegen entsprechenden Aufpreis der Lizenzgeb\u00fchr zu erwerben. Die Bedingungen und Fristen einer solchen Erweiterung der Rufbereitschaft sind ausdr\u00fccklich nicht Gegenstand dieser Bestimmungen, sondern sind einem eigens von ABF zu unterbreitenden Rufbereitschaftsangebot vorbehalten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>7. Datentr\u00e4ger<\/h5><p>Die Lieferung des LIZENZGEGENSTANDS an den KUNDEN erfolgt durch ABF in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form auf Datentr\u00e4ger oder via Online-Zugang.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>8. Immaterialg\u00fcterrecht<\/h5><p>ABF verf\u00fcgt \u00fcber alle zeitlich, sachlich und geographisch unbeschr\u00e4nkten und \u00fcbertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte (Werknutzungsrechte) am LIZENZGEGENSTAND, soweit nicht anders angegeben. Abgesehen davon umfassen die Rechte von ABF auch s\u00e4mtliche Nutzungsrechte an allen Leistungen, Knowhow, Arbeitsergebnissen und Sch\u00f6pfungen, wie etwa die Software, Texte, Datenbanken, Bilder, Layouts, Logos, Ideen, Konzepte und Pl\u00e4ne, die im LIZENZGEGENSTAND enthalten sind.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>9. Laufzeit und Beendigung<\/h5><p>9.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS beginnt mit dem im ANGEBOT festgelegten Datum und endet mit dem Ablauf des vereinbarten ABONNEMENTZEITRAUMES. Eine ordentliche K\u00fcndigung w\u00e4hrend dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. Der ABONNEMENTZEITRAUM betr\u00e4gt mindestens f\u00fcnf (5) Jahre ab dem im ANGEBOT festgelegten Datum des Nutzungsbeginns.<\/p><p>9.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede PARTEI hat das Recht, den Vertrag \u00fcber die Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS schriftlich mit einer K\u00fcndigungsfrist von zw\u00f6lf (12) Monaten zum Ende des vereinbarten ABONNEMENTZEITRAUMES ordentlich zu k\u00fcndigen.<\/p><p>9.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird der Vertrag nicht gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2 gek\u00fcndigt, verl\u00e4ngert sich der ABONNEMENTZEITRAUM automatisch jeweils um ein (1) Jahr. Nach einer solchen Verl\u00e4ngerung kann der Vertrag von jeder PARTEI schriftlich mit einer K\u00fcndigungsfrist von zw\u00f6lf (12) Monaten zum Ende eines jeden Verl\u00e4ngerungszeitraums ordentlich gek\u00fcndigt werden.<\/p><p>9.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede PARTEI kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei k\u00fcndigen &#8211; insbesondere, wenn die andere PARTEI:<\/p><ul><li>zahlungsunf\u00e4hig wird oder generell nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei F\u00e4lligkeit zu begleichen;<\/li><\/ul><ul><li>einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gestellt hat oder auf andere Weise freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem in- oder ausl\u00e4ndischen Konkurs- oder Insolvenzrecht unterliegt;<\/li><\/ul><ul><li>eine Globalzession zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger vornimmt oder anstrebt; oder<\/li><\/ul><ul><li>einen Konkursverwalter, Treuh\u00e4nder, Vormund oder einen \u00e4hnlichen Beauftragten beantragt oder bestellt hat, der von einem zust\u00e4ndigen Gericht mit der \u00dcbernahme oder dem Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Gesch\u00e4fts beauftragt wurde und eine K\u00fcndigung der Vereinbarung nicht durch zwingende insolvenzrechtliche Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt wird.<\/li><\/ul><p>9.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Reduzierung von Diensten oder Autorisierten Benutzern und\/oder Betriebsaggregaten berechtigt den KUNDEN nicht zu einer R\u00fcckerstattung oder Reduktion der Lizenzgeb\u00fchren. ABF ist bei Beendigung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte nicht verpflichtet, empfangene Lizenzgeb\u00fchren r\u00fcckzuverg\u00fcten.<\/p><p>9.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach Beendigung des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts<\/p><ul><li>wird der KUNDE die weitere Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES unverz\u00fcglich unterlassen;<\/li><\/ul><ul><li>wird der KUNDE alle Hinweise auf Gesch\u00e4ftspapieren sowie auf einer Website, die geeignet sind, bei Dritten den Eindruck des Fortbestandes des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts zu erwecken, entfernen;<\/li><\/ul><ul><li>werden s\u00e4mtliche Forderungen der PARTEIEN, soweit sie nicht ohnedies bereits f\u00e4llig sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts f\u00e4llig.<\/li><\/ul><p>9.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Erl\u00f6schen der Nutzungsrechte des KUNDEN \u2013 insbesondere durch eine ordentliche oder au\u00dferordentliche K\u00fcndigung oder durch Zahlungsverzug des KUNDEN gem\u00e4\u00df Punkt 4.2 \u2013 ist ABF berechtigt, dem KUNDEN die weitere Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES zu verwehren, insbesondere durch Fernabschaltung des LIZENZGEGENSTANDES bzw. durch Sperrung des Zugangs des KUNDEN zum LIZENZGEGENSTAND.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>10. Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h5><p>10.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ABF leistet ausschlie\u00dflich Gew\u00e4hr f\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit des LIZENZGEGENSTANDS und daf\u00fcr, dass dem \u00dcbergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den KUNDEN keine Rechte Dritter entgegenstehen.<\/p><p>10.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS entsprechend der DOKUMENTATION Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Anspr\u00fcche von Schutzrechtsinhabern gegen\u00fcber dem KUNDEN geltend gemacht, hat der KUNDE nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon ABF unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten und ABF zu erm\u00e4chtigen, einen derartigen Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen. Soweit der KUNDE aufgrund eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils oder eines Vergleichs zur Zahlung von Schadenersatz und von Gerichts- und Anwaltskosten an den Dritten verpflichtet ist, wird ABF den KUNDEN von solchen Anspr\u00fcchen freistellen. ABF stellt den KUNDEN nicht von derartigen Anspr\u00fcchen frei, wenn eine solche Verletzung auf einer Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS in Verbindung mit einer anderen Software oder einer \u00c4nderung des \u00fcberlassenen LIZENZGEGENSTANDS durch den KUNDEN beruht.<\/p><p>10.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird ABF unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den LIZENZGEGENSTAND und\/oder die dazugeh\u00f6rige DOKUMENTATION derart \u00e4ndern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Leistungsmerkmale weiterhin eingehalten werden oder \u2013 ebenfalls nach eigenem Ermessen der ABF \u2013 durch Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem Schutzrechtsinhaber das Nutzungsrecht verschaffen.<\/p><p>10.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allf\u00e4llige M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu melden, l\u00e4ngstens jedoch binnen drei Tagen bei sonstigem Ausschluss von Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Schadenersatzanspr\u00fcchen. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen jedenfalls dann, wenn der KUNDE ohne schriftliche Genehmigung von ABF, Eingriffe und\/oder Ver\u00e4nderungen am LIZENZGEGENSTAND vorgenommen oder diesen unsachgem\u00e4\u00df behandelt hat.<\/p><p>10.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Haftungsausschluss<\/p><p>ABF \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, mittelbare Sch\u00e4den, Begleit- und Folgesch\u00e4den, Entgang von Gewinn, Umsatz- oder Zinsverlust sowie Sch\u00e4den aus Verlust von Daten oder Datengebrauch. Dar\u00fcber hinaus haftet ABF nicht f\u00fcr direkte Sch\u00e4den, die durch leicht fahrl\u00e4ssiges Verhalten herbeigef\u00fchrt wurden. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>11. Datenschutz<\/h5><p>Die PARTEIEN verpflichten sich wechselseitig, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem LIZENZGEGENSTAND ausschlie\u00dflich in Einklang mit s\u00e4mtlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere jenen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG) zu verarbeiten. Die PARTEIEN verpflichten sich, im Anlassfall allf\u00e4llige erforderliche datenschutzrechtliche Vertr\u00e4ge, insbesondere Auftragsverarbeitungsvertr\u00e4ge nach Art 28 DSGVO, abzuschlie\u00dfen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>12. Sonstige Bestimmungen<\/h5><p>12.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Lizenzbestimmungen stellen die gesamte Vertragsbeziehung und \u00dcbereinkunft zwischen den PARTEIEN in Bezug auf den LIZENZGEGENSTAND dar und ersetzt alle fr\u00fcheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vertr\u00e4ge, Zusicherungen und Gew\u00e4hrleistungen, sowohl schriftlich als auch m\u00fcndlich, in Bezug auf den LIZENZGEGENSTAND.<\/p><p>12.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00dcberschriften in diesen Lizenzbestimmungen dienen nur der \u00dcbersichtlichkeit und d\u00fcrfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.<\/p><p>12.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine zwischen dem KUNDEN und ABF sich vollziehende Gesch\u00e4ftsentwicklung und keine Verz\u00f6gerung oder Unterlassung bez\u00fcglich der Aus\u00fcbung eines gem\u00e4\u00df den vorliegenden Lizenzbestimmungen ABF gew\u00e4hrten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes an ABF in diesen Lizenzbestimmungen gew\u00e4hrte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder in diesem Dokument an ABF gew\u00e4hrte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zus\u00e4tzlich zu sonstigen gesetzlich gew\u00e4hrten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.<\/p><p>12.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Erkl\u00e4rungen (Mitteilungen, Verlangen und sonstige Kommunikationen) sind in deutscher oder englischer Sprache zu \u00fcbermitteln. Vorbehaltlich ausdr\u00fccklicher anderer Regelungen in diesen Lizenzbestimmungen k\u00f6nnen schriftlich abzugebende Erkl\u00e4rungen (Mitteilungen, Verlangen und sonstige Kommunikationen) auch mittels E-Mail abgegeben werden. Die PARTEIEN sind berechtigt, den E-Mail-Verkehr untereinander in nicht verschl\u00fcsselter Form abzuwickeln. Die PARTEIEN sind sich \u00fcber die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Ver\u00e4nderung von Nachrichten im Zuge der \u00dcbermittlung) bewusst.<\/p><p>12.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf s\u00e4mtliche diesen Lizenzbestimmungen unterliegende Rechtsgesch\u00e4fte, ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausl\u00e4ndisches Rechtes verweisen. Sieht das \u00f6sterreichische Recht bei Auslandsber\u00fchrung die Anwendung spezieller, auch in \u00d6sterreich geltender internationaler Sachnormen \u2013 wie z.B. das UN-Kaufrecht &#8211; vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch f\u00fcr Fragen \u00fcber das Zustandekommen bzw. \u00fcber die Auslegung der Lizenzbestimmungen.<\/p><p>12.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Lizenzbestimmungen ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, wozu auch Streitigkeiten \u00fcber das Zustandekommen, die G\u00fcltigkeit und die Auslegung der diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fte z\u00e4hlen, ist f\u00fcr beide PARTEIEN das sachlich f\u00fcr die Landeshauptstadt Linz zust\u00e4ndige Gericht.<\/p><p>12.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE ist \u2013 mit Ausnahme der Bestimmungen in Kapitel 3. dieser Lizenzbestimmungen \u2013 nicht befugt, Rechte und\/oder Pflichten aus diesen Lizenzbestimmungen bzw. diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte vollst\u00e4ndig oder Teile davon zu \u00fcbertragen oder abzutreten, und jeder entsprechende Versuch stellt eine wesentliche Verletzung dieser Lizenzbestimmungen dar.<\/p><p>12.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den PARTEIEN ist der wahre Wert von Leistung und Gegenleistung jeweils bekannt. Soweit in diesen Lizenzbestimmungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, verzichten die PARTEIEN wechselbez\u00fcglich ausdr\u00fccklich und unwiderruflich, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, auf die Anfechtung, Anpassung oder R\u00fcckabwicklung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte. Insbesondere ausgeschlossen ist (i) die Wandlung oder der R\u00fccktritt sowie (ii) die Anfechtung oder Anpassung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte wegen Irrtums, Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte (laesio enormis) oder Wegfalls der Gesch\u00e4ftsgrundlage (clausula rebus sic stantibus). Soweit in diesen Lizenzbestimmungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, verzichten die PARTEIEN im Zusammenhang mit diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4ften wechselbez\u00fcglich ausdr\u00fccklich und unwiderruflich auf Anspr\u00fcche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung oder Pflichtverletzungen aus dem Schuldverh\u00e4ltnis.<\/p><p>12.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Unwirksamkeit einzelner Lizenzbestimmungen l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Lizenzbestimmungen unber\u00fchrt. Die PARTEIEN sind verpflichtet, eine neue Lizenzbestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Lizenzbestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p>Der \u201eLIZENZGEGENSTAND\u201c <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span><\/p><p>Lizensiert wird die Systemplattform <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span>.<\/p><p>Achtung: <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> ben\u00f6tigt auch eine <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> Lizenz und basiert auf <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span>.<\/p><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> erm\u00f6glicht die digitale Lagerverwaltung, Materialverfolgung und Materialflusssteuerung in einer Vielzahl unterschiedlicher Lagertopologien und bietet nachfolgende Funktionen:<\/p><table><tbody><tr><td width=\"293\"><p>Lagerverwaltung<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Wareneingang<\/p><p>Einbindung von Produktionsaggregaten<\/p><p>Einlagern<\/p><p>Auslagern<\/p><p>Umlagern<\/p><p>Kommissionieren<\/p><p>Versand<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"293\"><p>Materialverfolgung<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Koordinatensystem<\/p><p>Fahrzeugortung mittels RTLS (Sensorik)<\/p><p>Nachvollziehbarkeit aller Bewegungen<\/p><p>Kollisionswarnsystem<\/p><p>Visualisierungssystem in 3D<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"293\"><p>Materialflusssteuerung<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Automatik f\u00fcr Kr\u00e4ne, RBG, FTS<\/p><p>Flurf\u00f6rderzeuge<\/p><p>Transportbeauftragung<\/p><p>Diagnose und Simulation<\/p><p>Verladung<\/p><p>Mit Warehouse Manager:<\/p><p>Transportmittelauswahl<\/p><p>Materialauswahl<\/p><p>Zielplatzfindung<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"293\"><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> Desktop Anwendung<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Transportmittelmanagement<\/p><p>Materialwirtschaft<\/p><p>Transportverwaltung<\/p><p>Reporting<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"293\"><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> Staplerleitsystem<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Navigationssystem mit 3D Darstellung<\/p><p>Mischflottenbetrieb<\/p><p>Safety Cockpit<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"293\"><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">MFT<\/span><\/span> Kranleitsytem<\/p><\/td><td width=\"311\"><p>Kollisionswarnsystem<\/p><p>Intelligenter Automatikbetrieb<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4aa404d elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"4aa404d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0d6db3b elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"0d6db3b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-88c1eb9 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"88c1eb9\" data-element_type=\"widget\" id=\"core\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">LIZENZBESTIMMUNGEN f\u00fcr <span><i><b style=\"font-weight: bold !important;\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style =\"font-style: normal !important;\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important;\">CoRE<\/span><\/span> im Abonnement<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-27990b4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"27990b4\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h5>1. Geltung<\/h5><p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ABF GmbH, FN 517504k (\u201eABF\u201c), ist Inhaber s\u00e4mtlicher Rechte am Softwareprodukt <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> (der \u201eLIZENZGEGENSTAND\u201c).<\/p><p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der den Auftrag erteilende Unternehmer (\u201eKUNDE\u201c; gemeinsam mit ABF folgend \u201ePARTEIEN\u201c) beabsichtigt, den LIZENZGEGENSTAND im eigenen Unternehmen zu verwenden. ABF hat dem KUNDEN daher ein Angebot \u00fcbermittelt (\u201eANGEBOT\u201c), das (unter anderem) die Einr\u00e4umung einer Lizenz am LIZENZGEGENTAND bis zum Ende des Abonnementzeitraums, der zwischen den PARTEIEN vereinbart wird (der \u201eABONNEMENTZEITRAUM\u201c) zum Gegenstand hat.<\/p><p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte betreffend den LIZENZGEGENSTAND zwischen ABF und dem KUNDEN erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser allgemeinen Lizenzbestimmungen. Der KUNDE nimmt ausdr\u00fccklich zur Kenntnis, dass ABF bereits jetzt Widerspruch gegen s\u00e4mtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Gesch\u00e4ftspapieren des KUNDEN erhebt. Abweichende Bedingungen des KUNDEN werden von ABF nicht anerkannt und gelten nur im Falle einer schriftlichen Best\u00e4tigung von ABF, auch wenn ABF diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdr\u00fccklich widerspricht. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltige Fassung dieser Lizenzbestimmungen.<\/p><p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr den Fall, dass Regelungen dieser Lizenzbestimmungen jenen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von ABF widersprechen, gehen die Bestimmungen dieser Lizenzbestimmungen jedenfalls vor.<\/p><p>1.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE ist berechtigt, den LIZENZGEGENSTAND nur in der hier folgend bestimmten Weise zu nutzen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>2. Begriffsdefinitionen<\/h5><p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ANGEBOT steht f\u00fcr das dem KUNDEN von ABF unterbreitete Angebot, das auch den LIZENZGEGENSTAND zum Gegenstand hat. Mit Annahme des ANGEBOTS durch den KUNDEN verpflichten sich die PARTEIEN zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen.<\/p><p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 DOKUMENTATION steht f\u00fcr technische Unterlagen, die sich auf die Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS beziehen.<\/p><p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 NEUE VERSIONEN sind k\u00fcnftige Versionen des LIZENZGEGENSTANDS. NEUE VERSIONEN enthalten allenfalls zus\u00e4tzlich Eigenschaften oder Funktionen sowie Fehlerkorrekturen des LIZENZGEGENSTADS. NEUE VERSIONEN schlie\u00dfen jedoch keine neuen entwickelten Produkte ein. Rechte an neuen Produkten sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben.<\/p><p>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LIZENZGEGENSTAND hat die in Punkt 1.1 angef\u00fchrte Bedeutung und steht f\u00fcr alle oder einzelne Teile der dem ANGEBOT beigef\u00fcgten Produktbeschreibung, die auf den in der DOKUMENTATION angef\u00fchrten Betriebssystemumgebungen lauff\u00e4hig sind. Der LIZENZGEGENSTAND umfasst keine Betaversionen, Vorabver\u00f6ffentlichungen oder sonstigen Sonderver\u00f6ffentlichungen von Produkten.<\/p><p>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist die individuelle Anpassung des LIZENZGEGENSTANDES an die Umgebung im Betrieb des KUNDEN bzw. an die individuellen Gestaltungsw\u00fcnsche des KUNDEN. Diese Dienstleistungen sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben und werden nicht durch die unter Punkt 4. angef\u00fchrte Lizenzgeb\u00fchr abgegolten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>3. Rechteeinr\u00e4umung<\/h5><p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf der Grundlage des ANGEBOTS und dieser Lizenzbestimmungen r\u00e4umt ABF dem KUNDEN f\u00fcr die Dauer des ABONNEMENTZEITRAUMS das nicht-ausschlie\u00dfliche und (mit Ausnahme von Punkt 3.4) nicht-\u00fcbertragbare Recht zur Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS ein. Dieses Nutzungsrecht des KUNDEN ist ausdr\u00fccklich beschr\u00e4nkt auf die interne Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES in Zusammenhang mit den im ANGEBOT festgelegten Betriebsaggregaten im Unternehmen des KUNDEN.<\/p><p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das diesen Lizenzbestimmungen unterliegende Rechtsgesch\u00e4ft erstreckt sich ausschlie\u00dflich auf den LIZENZGEGENSTAND und nicht auf andere Produkte, die ABF derzeit oder k\u00fcnftig herstellt, vertreibt oder deren Rechteinhaber ABF ist.<\/p><p>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit der Annahme des ANGEBOTS verpflichtet sich der KUNDE ausdr\u00fccklich dazu, den LIZENZGEGENSTAND nicht zu ver\u00e4ndern, zu dekompilieren, zu vervielf\u00e4ltigen, weiterzugeben, zu verbreiten, zu vertreiben, weiterzuentwickeln sowie Lizenzen oder sonstige Rechte am LIZENZGEGENSTAND zu erteilen und\/oder Dritten einzur\u00e4umen sowie die Wartung des LIZENZGEGENSTANDES (siehe Punkt 6.) ausschlie\u00dflich durch ABF vornehmen zu lassen.<\/p><p>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechte und Pflichten aus diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4ften sind auf Rechtsnachfolger der PARTEIEN \u00fcbertragbar. Im Falle einer \u00dcbertragung hat die \u00fcbertragende Partei die andere PARTEI schriftlich zu informieren. In allen anderen F\u00e4llen bedarf es einer gesonderten Zustimmung von ABF. Die PARTEIEN stellen sicher, dass im Falle einer Rechtsnachfolge, Fusion oder einer anderen Form des Unternehmenszusammenschlusses die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung durch den jeweiligen Rechtsnachfolger anerkannt und eingehalten werden. F\u00fcr den Fall, dass die Rechte und Pflichten vom KUNDEN auf einen Rechtsnachfolger \u00fcbergehen, ist ABF berechtigt, einzelne Bestimmungen diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte, insbesondere hinsichtlich der Lizenzgeb\u00fchr, mit dem Rechtsnachfolger neu zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen mit dem Rechtsnachfolger nicht zu einem angemessenen wirtschaftlichen Ergebnis f\u00fchren, verk\u00fcrzt sich die K\u00fcndigungsfrist gem\u00e4\u00df Punkt 9.2 und 9.3 auf 6 Monate zum Monatsletzten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>4. Lizenzgeb\u00fchr<\/h5><p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE verpflichtet sich, f\u00fcr die Rechteeinr\u00e4umung am LIZENZGEGENSTAND eine Lizenzgeb\u00fchr an ABF zu zahlen. H\u00f6he und Details zur Lizenzgeb\u00fchr sind im ANGEBOT festgelegt.<\/p><p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Fall des Zahlungsverzugs trotz qualifizierter Mahnung und Gew\u00e4hrung einer angemessenen, 30-t\u00e4gigen Nachfrist durch ABF, erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Nutzungsrechte des KUNDEN am LIZENZGEGENSTAND.<\/p><p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Lizenzgeb\u00fchr sowie allf\u00e4llige sonstige Entgelte unterliegen einer einmal j\u00e4hrlich durch ABF durchgef\u00fchrten Wertsicherung. Als Grundlage der Wertsicherung ist der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise f\u00fcr den Monat der Annahme des ANGEBOTS zu ver\u00f6ffentlichende Verbraucherpreisindex auf der Basis VPI 2020 heranzuziehen. Sollte der vorstehende Index nicht mehr ver\u00f6ffentlicht werden, so ist der jeweils an dessen Stelle tretende Index als Grundlage der Wertsicherung heranzuziehen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>5. Releaseabwicklung<\/h5><p>ABF verpflichtet sich, dem KUNDEN NEUE VERSIONEN des LIZENZGEGENSTANDS bereitzustellen, um die stetige Funktionalit\u00e4t des LIZENZGEGENSTANDES zu gew\u00e4hrleisten. Diese Aktualisierungen werden dem KUNDEN zur Verf\u00fcgung gestellt, sobald sie entwickelt und getestet und f\u00fcr den Release freigegeben sind. Dem LIZENZGEBER bleibt das Recht vorbehalten, nach eigenem Ermessen \u00fcber die Entwicklung und Ver\u00f6ffentlichung von NEUEN VERSIONEN f\u00fcr den LIZENZGEGENSTAND oder bestimmte Teile des LIZENZGEGENSTANDS zu entscheiden.<\/p><p>Nicht Gegenstand dieser Bestimmungen ist die individuelle Anpassung, Inbetriebnahme und Testung NEUER VERSIONEN an die Umgebung im Betrieb des KUNDEN bzw. an die individuellen Gestaltungsw\u00fcnsche des KUNDEN. Diese Dienstleistungen sind durch den KUNDEN von ABF gesondert zu erwerben und werden nicht durch die unter Punkt 4. angef\u00fchrte Lizenzgeb\u00fchr abgegolten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>6. Softwarewartung<\/h5><p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen und von der Lizenzgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Punkt 4. abgedeckt ist zudem die Softwarewartung des LIZENZGEGENSTANDES (\u201eWARTUNG\u201c). Die WARTUNG schlie\u00dft die folgenden Dienstleistungen von ABF mit ein:<\/p><ul><li>Regelm\u00e4\u00dfige (remote-) \u00dcberpr\u00fcfung des Systemstatus (Informationsmeldungen, Fehlermeldungen, Performanceindikatoren, etc.) bzw. des Status einzelner Systemkomponenten (Datenbank, Schnittstellen, <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> und Logfiles)<\/li><\/ul><ul><li>Mitarbeit an der Kl\u00e4rung und L\u00f6sung von Problemzusammenh\u00e4ngen zwischen den anwendungsspezifischen Programmen, Betriebssystemen, Datenbanken und <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span><\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn bei dem LIZENZGEGENSTAND St\u00f6rungen auftreten, stehen die in den folgenden Punkten angef\u00fchrten M\u00f6glichkeiten der Behebung im Rahmen der WARTUNG zur Verf\u00fcgung:<\/p><ul><li><strong>Supportservice:<\/strong> Unter der im ANGEBOT bekannt gegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse steht zu den im ANGEBOT vereinbarten Supportzeiten Second-Level-Support durch ABF Fachpersonal f\u00fcr telefonische Ausk\u00fcnfte bzw. Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Ferndiagnose:<\/strong> Sollte die telefonische oder elektronische Kommunikation nicht f\u00fcr eine St\u00f6rungsbehebung ausreichen, besteht die M\u00f6glichkeit einer Ferndiagnose. Diese wird von ABF Softwarespezialisten \u00fcber eine Datenverbindung mit einer Reaktionszeit von maximal sechs Arbeitsstunden entsprechend den im ANGEBOT definierten Supportzeiten ab Fehlermeldung begonnen. Diese Reaktionszeit wird f\u00fcr 95% (f\u00fcnfundneunzig Prozent) aller entsprechender Eins\u00e4tze beim KUNDEN innerhalb eines Kalenderjahres garantiert. Eine VPN-Verbindung ist durch den KUNDEN bereitzustellen. Das Ergebnis wird ehest m\u00f6glich via Telefon bzw. E-Mail an den KUNDEN \u00fcbermittelt.<\/li><\/ul><ul><li><strong>St\u00f6rungsbehebung \u00fcber Fernwartung:<\/strong> Wenn die St\u00f6rung durch von ABF zu vertretende Programmfehler verursacht wurde und durch Daten- oder Programmmodifikation behebbar ist, wird diese direkt im Anschluss an die Ferndiagnose \u00fcber die Datenverbindung durchgef\u00fchrt.<\/li><\/ul><ul><li><strong>St\u00f6rungsbehebung vor Ort:<\/strong> Wenn die St\u00f6rung durch von ABF zu vertretende Programmfehler verursacht wurde und eine St\u00f6rungsbehebung per Fernwartung nicht m\u00f6glich ist, wird ein Software-Spezialist mit der Probleml\u00f6sung vor Ort beauftragt. Die Anreise eines Technikers erfolgt sp\u00e4testens am \u00fcbern\u00e4chsten Werktag. Diese Reaktionszeit wird f\u00fcr 95% (f\u00fcnfundneunzig Prozent) aller entsprechender Eins\u00e4tze beim KUNDEN innerhalb eines Kalenderjahres garantiert.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Explizit von der WARTUNG ausgenommen sind T\u00e4tigkeiten zur Datenwiederherstellung bzw. Nacherfassungen von Daten, welche zur Wiederherstellung eines korrekten Datenbestandes notwendig sind. Die daf\u00fcr notwendigen Aufw\u00e4nde werden von ABF dokumentiert und entsprechend den vereinbarten Stundens\u00e4tzen gesondert abgerechnet.<\/p><p>Explizit von der WARTUNG ausgenommen sind St\u00f6rungsbehebungen auf Grund von Fehlbedienungen, Hardwareproblemen oder Fehlern in nicht bei ABF unter WARTUNG stehender Software. Der dadurch entstandene Aufwand wird entsprechend den vereinbarten Stundens\u00e4tzen gesondert in Rechnung gestellt. Zusatzkosten f\u00fcr T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb der Normalarbeitszeit werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>6.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vom KUNDEN sind f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserbringung der WARTUNG folgende Voraussetzungen zu schaffen:<\/p><ul><li>Bereitstellung des First-Level-Supports durch geschultes Personal (IT, Teamleiter, etc.) des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Bereitstellung von mit der Anwendung des LIZENZGEGENSTANDS betrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner unentgeltlich und in ausreichendem Ausma\u00df.<\/li><\/ul><ul><li>Bereitstellung s\u00e4mtlicher das Projekt betreffenden Unterlagen.<\/li><\/ul><ul><li>Sind zur Kl\u00e4rung von Problemen Dritte erforderlich, so wird sie der KUNDE f\u00fcr ABF kostenfrei und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen.<\/li><\/ul><ul><li>Unentgeltliche Bereitstellung der zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung durch ABF erforderlichen Betriebsmittel und Maschinenzeiten und die zeitgerechte Bereitstellung von Testdaten in ausreichendem Ausma\u00df.<\/li><\/ul><ul><li>Festlegung der implementierungsrelevanten Release-St\u00e4nde der eingesetzten Software.<\/li><\/ul><ul><li>Vorsorge f\u00fcr die angemessenen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von Daten und Geheimhaltung, sowie alle Ma\u00dfnahmen zur Datensicherung, insbesondere im Sinne des Datenschutzgesetzes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li><\/ul><ul><li>Der KUNDE wird durch Schulung seines Personals weitestgehend vermeiden, dass ABF zu Wartungseins\u00e4tzen angefordert wird, obwohl nur Bedienungsfehler vorliegen.<\/li><\/ul><ul><li>Der KUNDE stellt sicher, dass ABF zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Zugangsm\u00f6glichkeit (remote) in das Netzwerk des KUNDEN und damit zu den f\u00fcr den LIZENZGEGENSTAND relevanten Systemen zur Verf\u00fcgung steht.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht Gegenstand des LIZENZGEGENSTANDES bzw. der WARTUNG sind neben allen anderen nicht explizit angef\u00fchrten Leistungen insbesondere:<\/p><ul><li>Lieferung von Hardware, Netzwerk, Verbrauchsmaterialien und Verschlei\u00dfteilen.<\/li><\/ul><ul><li>Telefon- bzw. Internetanschluss auf Seite des KUNDEN (eine ausreichend schnelle Datenverbindung muss vom KUNDEN bereitgestellt werden).<\/li><\/ul><ul><li>Telefon- und Internetgeb\u00fchren auf Seite des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Lieferung und Wartung von System- und Standardsoftwareprodukten (Betriebssystem, Oracle usw.), die nicht Teil des LIZENZGEGENSTANDS sind.<\/li><\/ul><ul><li>Lizenzen, die nicht den LIZENZGEGENSTAND betreffen.<\/li><\/ul><ul><li>Systemmanagementt\u00e4tigkeiten (Administration von Betriebssystemen, Netzwerkeinstellung, Benutzerrechte, &#8230;).<\/li><\/ul><ul><li>Umstellen auf neue Software-Releases von Software dritter Hersteller\/Nutzungsberechtiger, die von den jeweiligen Herstellern\/Nutzungsberechtigten noch nicht offiziell verf\u00fcgbar gemacht worden sind (z. B. field-test-Versionen), z.B. bei Inkompatibilit\u00e4ten von Software-Releases einzelner Produkte untereinander.<\/li><\/ul><ul><li>Fehlerbehebungen an Hardware, Netzwerks- oder Steuerungskomponenten.<\/li><\/ul><ul><li>Ma\u00dfnahmen im Bereich der Anlagentechnik.<\/li><\/ul><ul><li>Hard- und Softwareinbetriebnahme von Beistellungen des KUNDEN.<\/li><\/ul><ul><li>Schulungen f\u00fcr System- und Standardsoftware.<\/li><\/ul><ul><li>St\u00f6rungsbehebung, wenn das Fehlverhalten nicht durch den von ABF gelieferten LIZENZGEGENSTAND verursacht wird.<\/li><\/ul><ul><li>\u00c4nderungen, Installation bzw. Inbetriebnahme bei Upgrades von Standard-Software (z.B. Betriebssystem, Datenbank, etc.).<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><p>6.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sollten Funktionserweiterungen oder -\u00e4nderungen, die nicht Gegenstand des LIZENZGEGENSTANDES oder NEUER VERSIONEN sind, vom KUNDEN gefordert werden, wird ABF den daf\u00fcr notwendigen Aufwand absch\u00e4tzen, anbieten und nach Freigabe die Umsetzung durchf\u00fchren. Derartige individuell vom KUNDEN gew\u00fcnschte Funktionserweiterungen oder -\u00e4nderungen sind daher ausdr\u00fccklich weder Bestandteil NEUER VERSIONEN noch der WARTUNG und werden nicht durch die Lizenzgeb\u00fchr des Punktes 4. dieser Lizenzbestimmungen abgegolten.<\/p><p>6.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Fehlermeldung erfolgt durch den KUNDEN grunds\u00e4tzlich schriftlich, direkt durch den jeweils definierten Ansprechpartner des Werkes oder durch einen zentralen Koordinator, der ABF zuvor vom KUNDEN bekanntgegeben wurde. Der Fehlermeldung sind zweckdienliche Zusatzinformationen (z.B. Listausgaben oder Dumps) anzuschlie\u00dfen. In dringenden F\u00e4llen kann eine Fehlermeldung auch telefonisch erfolgen (eine schriftliche Fehlermeldung mit Bezugnahme auf das Telefonat muss in einem angemessenen Zeitraum seitens des KUNDEN aber nachgereicht werden).<\/p><p>6.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird im Zuge der WARTUNG festgestellt, dass ein beim KUNDEN entstandenes Problem mit dem LIZENZGEGENSTAND auf Produkte Dritter oder auf Probleme in Systemkomponenten, die nicht von diesen Lizenzbestimmungen abgedeckt sind, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, so besteht keine weitere Verpflichtung seitens ABF das Problem im Zuge der WARTUNG zu l\u00f6sen. Der KUNDE wird \u00fcber diesen Umstand ohne unn\u00f6tigen Aufschub in Kenntnis gesetzt.<\/p><p>6.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird im Zuge der WARTUNG festgestellt, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserbringung der WARTUNG (Punktes 6.3) vom KUNDEN nicht sichergestellt sind, entf\u00e4llt f\u00fcr die Dauer des Nichtvorliegens die Verpflichtung von ABF, das Problem im Zuge der WARTUNG zu l\u00f6sen und ger\u00e4t ABF daher nicht in Verzug mit den vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollten in diesem Fall s\u00e4mtliche Voraussetzungen des Punktes 6.3 dieser Bestimmungen durch den KUNDEN wiederhergestellt werden, so ist ABF \u00fcber diesen Umstand ohne unn\u00f6tigen Aufschub schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p><p>6.10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erreichbarkeit des Wartungsteams von ABF au\u00dferhalb der definierten standardm\u00e4\u00dfigen Servicezeiten (siehe Supportservice Zeiten im jeweiligen ANGEBOT) kann \u2013 sofern im ANGEBOT nicht bereits enthalten \u2013 nachtr\u00e4glich ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Dem KUNDEN ist es daher m\u00f6glich, eine Rufbereitschaft f\u00fcr bis zu 24 Stunden \/ 7 Tage gegen entsprechenden Aufpreis der Lizenzgeb\u00fchr zu erwerben. Die Bedingungen und Fristen einer solchen Erweiterung der Rufbereitschaft sind ausdr\u00fccklich nicht Gegenstand dieser Bestimmungen, sondern sind einem eigens von ABF zu unterbreitenden Rufbereitschaftsangebot vorbehalten.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>7. Datentr\u00e4ger<\/h5><p>Die Lieferung des LIZENZGEGENSTANDS an den KUNDEN erfolgt durch ABF in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form auf Datentr\u00e4ger oder via Online-Zugang.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>8. Immaterialg\u00fcterrecht<\/h5><p>ABF verf\u00fcgt \u00fcber alle zeitlich, sachlich und geographisch unbeschr\u00e4nkten und \u00fcbertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte (Werknutzungsrechte) am LIZENZGEGENSTAND, soweit nicht anders angegeben. Abgesehen davon umfassen die Rechte von ABF auch s\u00e4mtliche Nutzungsrechte an allen Leistungen, Knowhow, Arbeitsergebnissen und Sch\u00f6pfungen, wie etwa die Software, Texte, Datenbanken, Bilder, Layouts, Logos, Ideen, Konzepte und Pl\u00e4ne, die im LIZENZGEGENSTAND enthalten sind.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>9. Laufzeit und Beendigung<\/h5><p>9.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS beginnt mit dem im ANGEBOT festgelegten Datum und endet mit dem Ablauf des vereinbarten ABONNEMENTZEITRAUMES. Eine ordentliche K\u00fcndigung w\u00e4hrend dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. Der ABONNEMENTZEITRAUM betr\u00e4gt mindestens f\u00fcnf (5) Jahre ab dem im ANGEBOT festgelegten Datum des Nutzungsbeginns.<\/p><p>9.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede PARTEI hat das Recht, den Vertrag \u00fcber die Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS schriftlich mit einer K\u00fcndigungsfrist von zw\u00f6lf (12) Monaten zum Ende des vereinbarten ABONNEMENTZEITRAUMES ordentlich zu k\u00fcndigen.<\/p><p>9.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird der Vertrag nicht gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2 gek\u00fcndigt, verl\u00e4ngert sich der ABONNEMENTZEITRAUM automatisch jeweils um ein (1) Jahr. Nach einer solchen Verl\u00e4ngerung kann der Vertrag von jeder PARTEI schriftlich mit einer K\u00fcndigungsfrist von zw\u00f6lf (12) Monaten zum Ende eines jeden Verl\u00e4ngerungszeitraums ordentlich gek\u00fcndigt werden.<\/p><p>9.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede PARTEI kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei k\u00fcndigen &#8211; insbesondere, wenn die andere PARTEI:<\/p><ul><li>zahlungsunf\u00e4hig wird oder generell nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei F\u00e4lligkeit zu begleichen;<\/li><\/ul><ul><li>einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gestellt hat oder auf andere Weise freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem in- oder ausl\u00e4ndischen Konkurs- oder Insolvenzrecht unterliegt;<\/li><\/ul><ul><li>eine Globalzession zugunsten seiner Gl\u00e4ubiger vornimmt oder anstrebt; oder<\/li><\/ul><ul><li>einen Konkursverwalter, Treuh\u00e4nder, Vormund oder einen \u00e4hnlichen Beauftragten beantragt oder bestellt hat, der von einem zust\u00e4ndigen Gericht mit der \u00dcbernahme oder dem Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Gesch\u00e4fts beauftragt wurde und eine K\u00fcndigung der Vereinbarung nicht durch zwingende insolvenzrechtliche Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt wird.<\/li><\/ul><p>9.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Reduzierung von Diensten oder Autorisierten Benutzern und\/oder Betriebsaggregaten berechtigt den KUNDEN nicht zu einer R\u00fcckerstattung oder Reduktion der Lizenzgeb\u00fchren. ABF ist bei Beendigung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte nicht verpflichtet, empfangene Lizenzgeb\u00fchren r\u00fcckzuverg\u00fcten.<\/p><p>9.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach Beendigung des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts<\/p><ul><li>wird der KUNDE die weitere Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES unverz\u00fcglich unterlassen;<\/li><\/ul><ul><li>wird der KUNDE alle Hinweise auf Gesch\u00e4ftspapieren sowie auf einer Website, die geeignet sind, bei Dritten den Eindruck des Fortbestandes des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts zu erwecken, entfernen;<\/li><\/ul><ul><li>werden s\u00e4mtliche Forderungen der PARTEIEN, soweit sie nicht ohnedies bereits f\u00e4llig sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fts f\u00e4llig.<\/li><\/ul><p>9.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Erl\u00f6schen der Nutzungsrechte des KUNDEN \u2013 insbesondere durch eine ordentliche oder au\u00dferordentliche K\u00fcndigung oder durch Zahlungsverzug des KUNDEN gem\u00e4\u00df Punkt 4.2 \u2013 ist ABF berechtigt, dem KUNDEN die weitere Nutzung des LIZENZGEGENSTANDES zu verwehren, insbesondere durch Fernabschaltung des LIZENZGEGENSTANDES bzw. durch Sperrung des Zugangs des KUNDEN zum LIZENZGEGENSTAND.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>10. Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h5><p>10.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ABF leistet ausschlie\u00dflich Gew\u00e4hr f\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit des LIZENZGEGENSTANDS und daf\u00fcr, dass dem \u00dcbergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den KUNDEN keine Rechte Dritter entgegenstehen.<\/p><p>10.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung des LIZENZGEGENSTANDS entsprechend der DOKUMENTATION Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Anspr\u00fcche von Schutzrechtsinhabern gegen\u00fcber dem KUNDEN geltend gemacht, hat der KUNDE nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon ABF unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten und ABF zu erm\u00e4chtigen, einen derartigen Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen. Soweit der KUNDE aufgrund eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils oder eines Vergleichs zur Zahlung von Schadenersatz und von Gerichts- und Anwaltskosten an den Dritten verpflichtet ist, wird ABF den KUNDEN von solchen Anspr\u00fcchen freistellen. ABF stellt den KUNDEN nicht von derartigen Anspr\u00fcchen frei, wenn eine solche Verletzung auf einer Verwendung des LIZENZGEGENSTANDS in Verbindung mit einer anderen Software oder einer \u00c4nderung des \u00fcberlassenen LIZENZGEGENSTANDS durch den KUNDEN beruht.<\/p><p>10.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird ABF unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den LIZENZGEGENSTAND und\/oder die dazugeh\u00f6rige DOKUMENTATION derart \u00e4ndern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Leistungsmerkmale weiterhin eingehalten werden oder \u2013 ebenfalls nach eigenem Ermessen der ABF \u2013 durch Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem Schutzrechtsinhaber das Nutzungsrecht verschaffen.<\/p><p>10.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Allf\u00e4llige M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu melden, l\u00e4ngstens jedoch binnen drei Tagen bei sonstigem Ausschluss von Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Schadenersatzanspr\u00fcchen. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen jedenfalls dann, wenn der KUNDE ohne schriftliche Genehmigung von ABF, Eingriffe und\/oder Ver\u00e4nderungen am LIZENZGEGENSTAND vorgenommen oder diesen unsachgem\u00e4\u00df behandelt hat.<\/p><p>10.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Haftungsausschluss<\/p><p>ABF \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, mittelbare Sch\u00e4den, Begleit- und Folgesch\u00e4den, Entgang von Gewinn, Umsatz- oder Zinsverlust sowie Sch\u00e4den aus Verlust von Daten oder Datengebrauch. Dar\u00fcber hinaus haftet ABF nicht f\u00fcr direkte Sch\u00e4den, die durch leicht fahrl\u00e4ssiges Verhalten herbeigef\u00fchrt wurden. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>11. Datenschutz<\/h5><p>Die PARTEIEN verpflichten sich wechselseitig, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem LIZENZGEGENSTAND ausschlie\u00dflich in Einklang mit s\u00e4mtlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere jenen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG) zu verarbeiten. Die PARTEIEN verpflichten sich, im Anlassfall allf\u00e4llige erforderliche datenschutzrechtliche Vertr\u00e4ge, insbesondere Auftragsverarbeitungsvertr\u00e4ge nach Art 28 DSGVO, abzuschlie\u00dfen.<\/p><h5>\u00a0<\/h5><h5>12. Sonstige Bestimmungen<\/h5><p>12.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Lizenzbestimmungen stellen die gesamte Vertragsbeziehung und \u00dcbereinkunft zwischen den PARTEIEN in Bezug auf den LIZENZGEGENSTAND dar und ersetzt alle fr\u00fcheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vertr\u00e4ge, Zusicherungen und Gew\u00e4hrleistungen, sowohl schriftlich als auch m\u00fcndlich, in Bezug auf den LIZENZGEGENSTAND.<\/p><p>12.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00dcberschriften in diesen Lizenzbestimmungen dienen nur der \u00dcbersichtlichkeit und d\u00fcrfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.<\/p><p>12.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine zwischen dem KUNDEN und ABF sich vollziehende Gesch\u00e4ftsentwicklung und keine Verz\u00f6gerung oder Unterlassung bez\u00fcglich der Aus\u00fcbung eines gem\u00e4\u00df den vorliegenden Lizenzbestimmungen ABF gew\u00e4hrten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes an ABF in diesen Lizenzbestimmungen gew\u00e4hrte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder in diesem Dokument an ABF gew\u00e4hrte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zus\u00e4tzlich zu sonstigen gesetzlich gew\u00e4hrten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.<\/p><p>12.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Erkl\u00e4rungen (Mitteilungen, Verlangen und sonstige Kommunikationen) sind in deutscher oder englischer Sprache zu \u00fcbermitteln. Vorbehaltlich ausdr\u00fccklicher anderer Regelungen in diesen Lizenzbestimmungen k\u00f6nnen schriftlich abzugebende Erkl\u00e4rungen (Mitteilungen, Verlangen und sonstige Kommunikationen) auch mittels E-Mail abgegeben werden. Die PARTEIEN sind berechtigt, den E-Mail-Verkehr untereinander in nicht verschl\u00fcsselter Form abzuwickeln. Die PARTEIEN sind sich \u00fcber die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Ver\u00e4nderung von Nachrichten im Zuge der \u00dcbermittlung) bewusst.<\/p><p>12.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf s\u00e4mtliche diesen Lizenzbestimmungen unterliegende Rechtsgesch\u00e4fte, ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausl\u00e4ndisches Rechtes verweisen. Sieht das \u00f6sterreichische Recht bei Auslandsber\u00fchrung die Anwendung spezieller, auch in \u00d6sterreich geltender internationaler Sachnormen \u2013 wie z.B. das UN-Kaufrecht &#8211; vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch f\u00fcr Fragen \u00fcber das Zustandekommen bzw. \u00fcber die Auslegung der Lizenzbestimmungen.<\/p><p>12.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Lizenzbestimmungen ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, wozu auch Streitigkeiten \u00fcber das Zustandekommen, die G\u00fcltigkeit und die Auslegung der diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4fte z\u00e4hlen, ist f\u00fcr beide PARTEIEN das sachlich f\u00fcr die Landeshauptstadt Linz zust\u00e4ndige Gericht.<\/p><p>12.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der KUNDE ist \u2013 mit Ausnahme der Bestimmungen in Kapitel 3. dieser Lizenzbestimmungen \u2013 nicht befugt, Rechte und\/oder Pflichten aus diesen Lizenzbestimmungen bzw. diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte vollst\u00e4ndig oder Teile davon zu \u00fcbertragen oder abzutreten, und jeder entsprechende Versuch stellt eine wesentliche Verletzung dieser Lizenzbestimmungen dar.<\/p><p>12.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den PARTEIEN ist der wahre Wert von Leistung und Gegenleistung jeweils bekannt. Soweit in diesen Lizenzbestimmungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, verzichten die PARTEIEN wechselbez\u00fcglich ausdr\u00fccklich und unwiderruflich, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, auf die Anfechtung, Anpassung oder R\u00fcckabwicklung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte. Insbesondere ausgeschlossen ist (i) die Wandlung oder der R\u00fccktritt sowie (ii) die Anfechtung oder Anpassung diesen Lizenzbestimmungen unterliegender Rechtsgesch\u00e4fte wegen Irrtums, Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte (laesio enormis) oder Wegfalls der Gesch\u00e4ftsgrundlage (clausula rebus sic stantibus). Soweit in diesen Lizenzbestimmungen nicht Abweichendes vorgesehen ist, verzichten die PARTEIEN im Zusammenhang mit diesen Lizenzbestimmungen unterliegenden Rechtsgesch\u00e4ften wechselbez\u00fcglich ausdr\u00fccklich und unwiderruflich auf Anspr\u00fcche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung oder Pflichtverletzungen aus dem Schuldverh\u00e4ltnis.<\/p><p>12.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Unwirksamkeit einzelner Lizenzbestimmungen l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Lizenzbestimmungen unber\u00fchrt. Die PARTEIEN sind verpflichtet, eine neue Lizenzbestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Lizenzbestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Der \u201eLIZENZGEGENSTAND\u201c <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span>.<\/p><p>Lizensiert wird die Systemplattform <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span>.<\/p><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> (Communication Real-time Engine) basiert als zentrales Kommunikationselement der <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span>WORLD f\u00fcr die Produktion und Intralogistik auf einem m\u00f6glichst exakten Abbild der realen betrieblichen Umgebung in der virtuellen Welt. Dieses virtuelle Abbild wird durch ein modernes IoT Konzept mit durchgehender Vernetzung aller Sensoren, Aktoren und Smart Devices zu einem \u201elebenden\u201c digitalen Zwilling.<\/p><p>Mittels <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Tags k\u00f6nnen intelligente Objekte unterschiedlichster Art abgebildet und in Echtzeit miteinander in Beziehung gesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil von <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> ist eine schnelle Kommunikationsumgebung basierend auf Tags. Ein Tag im Sinne von <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> ist ein Datenpunkt (\u00e4hnlich einem OPC-Item) vom Basisdatentyp Integer, Float, String oder aber mit einer komplexen Struktur (Basistypen auch als Arrays). Die Definition der Tags erfolgt in einem Repository. Programme, die auf Tags schreiben, publishen die ge\u00e4nderten Tags in einen zentralen Server. Programme, die auf Tags reagieren wollen (Visualisierungen, Steuerprogramme) subscriben die gew\u00fcnschten Tags bei Programmstart und bekommen dann vom Server automatisch s\u00e4mtliche \u00c4nderungen mitgeteilt.<\/p><p>Durch diesen Event-gesteuerten Mechanismus werden nur die Daten \u00fcber das Netzwerk gesendet, welche auch tats\u00e4chlich von den einzelnen Clients ben\u00f6tigt werden. Es werden keine Video- oder Grafikdaten \u00fcbertragen, sondern Event-basierte \u00c4nderungen am Produktions- und Lagerzust\u00e4nden mittels intelligenter <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Objekte \u00fcbertragen.<\/p><p>Durch zahlreiche konfigurierbare Konnektoren kann die Integration vom Anlagen-Equipment bis zum ERP-System mit <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> einfach und bequem durchgef\u00fchrt werden.<\/p><table><tbody><tr><td width=\"189\"><p>Betriebssystem<\/p><\/td><td width=\"415\"><p>Windows, Unix\/Linux<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"189\"><p>Implementierungssprache Kommunikationsserver<\/p><\/td><td width=\"415\"><p>Java (Kommunikationsserver)<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"189\"><p>Implementierungssprache Clients<\/p><\/td><td width=\"415\"><p>C++, C#, Java, Android, HTML-Applikationen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"189\"><p>Standardfunktionen<\/p><\/td><td width=\"415\"><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Alarm<\/p><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Excelanbindung<\/p><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Rules<\/p><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> Trend<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"189\"><p>Integrierte Tools<\/p><\/td><td width=\"415\"><p>OBTagDisplay<\/p><p>OBSimplePlant<\/p><p>OBFormula<\/p><p>OBCharting<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"189\"><p>Verf\u00fcgbare Standard-Konnektoren<\/p><\/td><td width=\"415\"><p>Interace: I\/O Tags f\u00fcr Protokolle <br \/>(CR\/LF, 3964R, STX\/ETX, NOPR, XML)<\/p><p>Telegram: TCP\/IP<\/p><p>MQTT Client<\/p><p>SAP Connector: SAP IDoc, BAPI, PCo<\/p><p>Beckhoff Treiber<\/p><p>Writer: Mapping von <span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><\/span> und Datenbankstrukturen<\/p><p>RaspilO: Rasperry PI Client<\/p><p>OBOPC Client: OPC DA \/ UA Items<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p><span><i><b style=\"font-weight: bold !important\">OneBase<\/b><\/i><sup><span style=\"font-style: normal !important\">\u00ae<\/span><\/sup><span style=\"font-style: normal !important\">CoRE<\/span><\/span> erm\u00f6glicht es, physische Objekte (wie: Vormaterial, Halbzeug, Fertigware, Produktionslinien, Produktionsaggregate, Arbeitspl\u00e4tze, Transportmittel, Lagerpl\u00e4tze, Betriebsmittel) und logische Objekte (wie: Kundenauftr\u00e4ge, Produktionspl\u00e4ne, Fertigungsauftr\u00e4ge, Chargen, Transportauftr\u00e4ge, Regelwerke) miteinander in Beziehung zu setzen und digital abzubilden.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LIZENZBESTIMMUNGEN f\u00fcr im Abonnement \u00a0 1. 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Geltung 1.1\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Die ABF GmbH, FN 517504k (\u201eABF\u201c), ist Inhaber s\u00e4mtlicher Rechte am Softwareprodukt (der \u201eLIZENZGEGENSTAND\u201c). 1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der den Auftrag erteilende Unternehmer (\u201eKUNDE\u201c; gemeinsam mit ABF folgend \u201ePARTEIEN\u201c) beabsichtigt, den LIZENZGEGENSTAND im eigenen Unternehmen zu verwenden. 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